Seit die Kontrolle und Überwachung eigener Mitarbeiter bei einigen Discountern öffentlich wurde, wird diskutiert, was ein Arbeitgeber eigentlich darf und wie viel Kontrolle erlaubt ist. Zwar werden bei jeder Arbeit, insbesondere am Anfang, die Loyalität und die Arbeitsergebnisse überprüft, doch manche Kontrollen gehen noch viel weiter.
Überwachung von Mitarbeitern im großen Stil bedeutet auch: Installation von offenen und versteckten Kameras, die haargenaue zeitliche Überwachung von Mitarbeitern, das Abhören von Telefonaten und sogar das Ausschnüffeln des Privatlebens des Mitarbeiters. Die Fälle der Überwachung der Mitarbeiter bei Discountern wie Lidl, Aldi oder Schlecker zeigen, dass unter Umständen sogar kleinste Details aus dem Leben der Mitarbeiter protokolliert wurden.
Überwachung der Mitarbeiter rund um die Uhr
Die Überwachung der Mitarbeiter bei den bekannten Discountern ist äußerst grenzwertig und in einigen Fällen sogar ganz klar ein Gesetzesverstoß. Und hier geht es nicht nur um kleinere Verletzungen der Privatsphäre, sondern um systematische Bespitzelung der Mitarbeiter und der Anfertigung von Protokollen darüber. Diese Fälle offenbaren eine neue Qualität der Kontrolle von Mitarbeitern und lassen besonders für die vielen PC-Büroplätze die Vermutung zu, dass bereits ein Großteil aller Mitarbeiter komplett überwacht wird. Sind wir in Zukunft gläserne Menschen?
Besonders bedenklich ist es, wenn durch die Überwachung durch Kameras die Gründung eines Betriebsrates verhindert werden soll. Die Mitarbeiter werden so nicht nur unter Druck gesetzt und erleben eine unheimliche psychische Belastung, sie werden auch systematisch zermürbt und wehrlos gemacht. Und das alles passiert natürlich, um Geld zu sparen. Denn ein Betriebsrat bedeutet, dass Gesetze tatsächlich eingehalten werden müssten. Es ginge dann plötzlich darum, Arbeitszeiten einzuhalten und Überstunden zu bezahlen, was der Arbeitgeber durch Kontrolle und Überwachung verhindern kann, da so nie ein Betriebsrat zustande kommt, denn die Mitarbeiter, die beobachtet und unter Druck gesetzt, werden bangen um ihren Arbeitsplatz. Geleugnet werden die Fälle von Überwachung der Mitarbeiter meist gar nicht. Es heißt einfach, dass durch die Überwachungskameras Diebstähle aufgeklärt werden sollen.
Aber nicht nur bei den bekannten Discountern gibt es Fälle von teilweise übermäßiger Kontrolle. Inzwischen wird etwa jeder dritte PC-Büroplatz überwacht. In den meisten Fällen wird das Verhalten kontrolliert. Es ist inzwischen sogar die Rede davon, dass Daten von Mitarbeitern, welche Werksärzte erhalten haben, weitergegeben wurden.
Volle Kontrolle und Macht über Mitarbeiter schadet dem Unternehmen sogar
Erst einmal gilt es festzuhalten, dass das Anbringen von versteckten Kameras ohnehin grenzwertig ist. Denn zum Beispiel ein Supermarkt gilt als ein öffentlicher Raum. Und dort ist verdeckte Überwachung verboten. Sollte ein Verdacht des Diebstahles gegenüber einem Mitarbeiter bestehen, dann muss das zunächst offen geklärt werden. Eine Überwachung wäre auch dann nicht zulässig. Und in jedem Fall muss die Einstimmung eines Betriebsrates, insofern es diesen gibt, eingeholt werden. Volle Überwachung ohne jeglichen Verdacht ist zunächst nur im Kassenbereich einer Bank erlaubt. Alles was darüber hinausgeht ist als rechtswidrige Überwachung zu verstehen. Wenn man bedenkt, dass in den offengelegten Fällen sogar davon die Rede war, dass das Privatleben einiger Mitarbeiter ausspioniert wurde, dann kann man sich die allgmeine Arbeitsatmosphäre, den Druck und die Methoden, die die Angestellten erleiden müssen, leider nur allzu gut vorstellen.
Alles was über eine sinnvolle, begründbare und am besten offene Kontrolle von einem Mitarbeiter hinausgeht, verletzt also klar Persönlichkeitsrechte. Ganz offensichtlich ist das in den Fällen bei denen Protokolle geführt werden oder die Kameras auch aufzeichnen. Hier handelt es sich um einen schweren Gesetzesverstoß, den die Datenschutzbehörde auch sofort ahnden würde. Jeder Mensch, auch ein Arbeitgeber, hat sich an das Grundgesetz zu halten. Und das sieht in Artikel 2 die freie Entfaltung der Persönlichkeit vor. Zudem gibt es ein Bundesdatenschutzgesetz, das die Daten der Bürger schützt. Niemand darf wahllos Daten von Mitmenschen aufzeichnen speichern oder gar weitergeben. Problematisch ist allerdings, dass es kein Datenschutzgesetz speziell für Arbeitnehmer gibt, denn das könnte hier mehr Klarheit bringen, wie mit Videoüberwachung und allen anderen technischen Überwachungsmöglichkeiten umzugehen ist.
Festzuhalten ist also: Es ist nur eine offene Kameraüberwachung erlaubt, aber nur wenn sie dazu dient, einen konkreten Verdacht zu bearbeiten und den Diebstahl durch Kunden zu verhindern. Aufzeichnungen sind nicht erlaubt, die Privatzeit darf keines Falls überwacht werden, hierzu zählen auch Pausenräume und Umkleiden. Und selbst wenn ein Verbot für das Schreiben privater E-Mails bestehen sollte, ist es rechtswidrig, diese einfach zu lesen. Grundsätzlich dürfen aber Mails und Seitenaufrufe nachverfolgt werden. Außerdem ist es nicht rechtens, Schufa-Auskünfte einzuholen. Ein Unternehmen, das professionell arbeiten möchte und dem es darum geht, Umsatz zu machen, sollte seinen Mitarbeitern immer das Gefühl einer Wertschätzung geben. In einer Atmosphäre der Geringschätzung und der Angst wird es niemals motivierte und loyale Mitarbeiter geben. Es kommt eben darauf an, ein gegenseitiges Vertrauen zu schaffen, so dass ohnehin keine Überwachung notwendig wäre.
Autorin: Nele Zymek, Platinnetz-Redaktion