Fast jedem sind Zuschüsse vom Staat wie Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Bafög ein Begriff. Dagegen noch weniger bekannt, aber seit 2009 immer häufiger in den Schlagzeilen ist das Wohngeld. Denn das Wohngeldgesetz garantiert jedem Haushalt die Sicherung eines bestimmten Wohnungsstandards.
So soll allen Deutschen durch einen Zuschuss zur Miete das Grundrecht auf eine angemessene Wohnung gesichert werden. Das gilt für die Menschen, die keine Sozialleistungen, wie das Mietgeld von der Arbeitsagentur beziehen und wenig Einkommen haben. Das bedeutet, dass gerade, wer seinen Lebensunterhalt selbst verdient auch Anspruch auf Wohngeld hat. Das Wohngeld soll die Grundbedürfnisse der Menschen sichern und wird als ein Zuschuss zur Miete gezahlt. Diese Zahlungen müssen später nicht zurückgezahlt werden. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, erlischt der Anspruch auf Wohngeld einfach. Auch wer über Vermögen verfügt, hat im Normalfall Anspruch auf Wohngeld, wenn alle anderen Voraussetzungen gegeben sind. Ansonsten errechnet sich das Wohngeld nach dem Einkommen im Zusammenspiel mit der Miethöhe. Es wird hier aber nicht die gesamte Miete bezahlt, sondern nur ein bestimmter Betrag als Zuschuss.
Wohngeld – Ein einfacher Antrag mit großer Wirkung
Seit Anfang 2009 gab es noch einmal Veränderungen beim Wohngeld, die sich positiv für die Bürger ausgewirkt haben. Nun werden auch Heizkosten mitberechnet und das Niveau der Höchstbeiträge wurde erhöht. Zusätzlich wurde noch ein Einmalbeitrag gezahlt für alle Haushalte, die zwischen Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld bekommen haben. Die Veränderung am Wohngeld rechnet sich. Jeder der bisher etwa 90 Euro Wohngeld erhalten hat, kann sich seitdem über rund 50 Euro mehr im Monat freuen. Familien können sogar bis zu 80 Euro mehr erhalten.
Auch aus diesem Grund ist die Anzahl der Menschen, die Wohngeld beziehen von 570.000 in 2008 auf etwa 800.000 im Jahr 2009 gestiegen. Das hat den Vorteil, dass Erwerbstätige mit einem geringen Einkommen nicht mehr mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Für Wohngemeinschaften hat sich seit Anfang 2009 auch etwas geändert. Nicht mehr jeder einzelne muss einen Antrag stellen, sondern hier handelt es sich im Zweifel nun um eine Wohn- und Wirtschaftgemeinschaft. Das bedeutet, dass das Einkommen aller Mitglieder in der WG zur Berechnung einbezogen wird.
Ob man Wohngeld erhält, wird von der jeweilig zuständigen Wohngeldstelle entschieden. Hier wird auch der Antrag gestellt. Hierbei stellt man entweder einen Erstantrag, einen Wiederholungsantrag, wenn der Zeitraum für das früher bereits beantragte Wohngeld abgelaufen ist, oder einen Erhöhungsantrag, wenn sich Einkommen oder Miete geändert haben.
Jeder bewilligte Antrag läuft erst einmal nur für 12 Monate und muss dann erneut gestellt werden. Nach dem Ausfüllen eines Antragsformulars werden einem vom zuständigen Wohngeldamt alle weiteren Unterlagen zugeschickt. Für jeden Stadtteil oder Gemeinde ist jeweils ein bestimmtes Wohngeldamt zuständig. Welches das ist, erfährt man im Internet, meist über die offizielle Seite der Stadt oder beim Bürgeramt. Als Nachweise für den gesamten Antrag benötigt man die Einkommensnachweise und Nachweise über die Mietzahlungen. Den Antrag findet man häufig auch als Download zum ausdrucken.
Die Kriterien für das Wohngeld
Um Wohngeld zu bekommen, müssen beim Antragsteller und der jeweiligen Wohnung bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Wohnung muss beispielsweise vom Antragsteller bewohnt werden und sie darf nicht gewerblich genutzt werden. Den Antrag auf Wohngeld darf jeder stellen und bietet sich beispielsweise auch bei Heimbewohnern an. Bis auf Ausnahmen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Empfänger anderer Zuschüsse nicht wohngeldberechtigt. So auch Zivildienstleistende und Auszubildende. Auch im Fall von Studenten hängt es davon ab, in welcher Form Bafög bezogen wird.
Es gilt außerdem, dass immer nur für eine Wohnung Wohngeld bezogen werden kann. Auch wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen gehalten werden müssen. Die Höhe des Einkommens ist übrigens nicht der ausschlaggebende Punkt bei der Berechnung des Wohngeldes. Es setzt sich zusammen aus Einkommen, den Abgaben, die man zahlt, den Mietzahlungen und den Nebenkosten. Es gibt ein sogenanntes Mindesteinkommen, welches man verdienen muss, um Wohngeld zu erhalten. Der Sozialhilferegelsatz, den man zur Berechnung des Wohngeld benötigt, beläuft sich derzeit für Singles auf 359 Euro. Es lohnt sich in vielen Fällen, beim zuständigen Amt oder im Internet ausrechnen zu lassen wie viel Wohngeld einem denn im Einzelfall zustünde.
Autorin: Nele Zymek, Platinnetz-Redaktion