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Ein Eintrag bei der Schufa – Was bedeutet das eigentlich?


Sicherlich hat schon fast jeder einmal von der Schufa, also der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung oder von der Schufa-Klausel gehört. Doch was genau passiert bei einem negativen Schufa-Eintrag? Was sind die Folgen? Und was ist der eigentliche Zweck der Schufa?
Spätestens bei Abschluss eines Handy-Vertrags, der Eröffnung eines Kontos oder auch manchmal auch bei der Wohnugssuche läuft einem die Schufa über den Weg. Und dann fragt man sich, ob man bei der Schufa registriert ist und wenn ja, mit welchen Daten.

Schufa – die Auskunft über Ihre Kreditwürdigkeit

Die Schufa wurde von Walter Meyer, Kurt Meyer und Robert Kauffmann 1927 in Berlin gegründet. Sie entstand aus der Idee, den Firmen über potenzielle Kunden Auskunft geben zu können, wenn man deren Zahlungsverhalten vorher dokumentiert. Hat man also die Erfahrung bei einem Kunden gemacht, dass die Raten püntklich und voll bezahlt wurden, wird er dem nächsten Händler weiterempfohlen und hat so auch viel eher die Chance, einen Kredit zu erhalten. Das ist die eigentlich Verbraucher-freundliche Idee hinter der sogenannten Schufa Auskunft, an der heute kaum jemand, der ein Konto eröffnen oder ein Handy kaufen möchte, vorbei kommt.
Die Schufa als Kreditbüro sammelt und speichert Daten der Verbraucher. Also in der Tat Millionen Daten über Privatpersonen, denn etwa drei Viertel aller Deutschen sind bereits erfasst. Die Schufa selbst begreift sich nur als eine Datensammelstelle. Sie stellt nur die Daten zusammen, welche ihr von verschiedenen Vertragspartnern über Kunden übermittelt werden. Das sind immerhin etwa 4500 Vertragspartner, also Versicherungen, Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen, Telefongesellschaften und Immobiliengesellschaften. Diese Angaben werden nicht recherchiert oder ausgewertet, sondern nur gesammelt. Alle finanziellen Transaktionen, wie etwa eine Kontoeröffnung, Dispotkredite, Kreditkartenverträge, Abschlüsse von Handyverträgen und mehr werden dort registriert. Generell werden zusätzlich auch noch Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort und die alten und aktuellen Anschriften gespeichert. Allerdings nicht die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands, keine Auskünfte zum Familienstand, zum Arbeitgeber, zum Einkommen und Vermögen oder zu Depotwerten.
Probleme mit den Schufa-Einträgen an und für sich bekommt man so weit erst einmal nicht. Erst sobald es negative Einträge gibt, kann es kompliziert werden. Negative Einträge entstehen beispielsweise bei der Sperrung eines Kontos, Mahnungen, unbezahlten Rechnungen oder einem Insolvenzverfahren. Diese Einträge werden nach einiger Zeit und nach Begleichung der Schulden wieder gelöscht. Negative Einträge können zu Komplikationen führen. Vor allem weil man von dem negativen Schufa-Eintrag erst erfährt, wenn man ein Konto eröffnen möchte oder einen Handy-Vertrag abschließen will. Dann erfährt man unter Umständen, dass man das leider nicht kann aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags. Einen Privatkredit abzuschließen wird dann in der Regel auch schwierig. Jedoch gibt es heutzutage auch die Möglichkeit, einen Kredit ohne Schufa zu bekommen.
Es ist also ratsam regelmäßig zu überprüfen, welche Daten über Sie gespeichert worden sind. Jeder hat das Recht, Auskunft über die Daten zu erhalten und sie gegebenenfalls auch löschen zu lassen, wenn sie fehlerhaft oder veraltet sind. Man kann eine schriftliche Eigenauskunft auch online anfordern, wenn man eine Anmeldegebühr von 7,80 in Kauf nimmt. Mit diesen Angaben, die man auch bei den jeweiligen Geschäftsstellen der Schufa in vielen Städten einholen kann, kann man dann seine Kreditwürdigkeit bei eventuellen Geschäftspartnern, also zum Beispiel auch bei Vermietern deutlich machen. Denn inzwischen werden viele Wohnungssuchende gebeten, eine Schufa Auskunft beim Vermieter vorzulegen. Hier sollte man seine Kontoangaben dann schwärzen und sich das Geld für die Auskunft gegebenenfalls vom Vermieter erstatten lassen. Dafür braucht man eine sogenannte Verbraucherauskunft der Schufa, diese enthält dann nur Angaben, die für einen Vermieter von Belang sind.

Die Schufa in der Kritik

Kritik an der Schufa gibt es häufig. Viele Personen sehen sich zu unrecht durch die Schufa diskreditiert. Zudem sei es datenschutzrechtlich fragwürdig, eine Kartei über einen Großteil der Bürger in Deutschland anzulegen. Außerdem wird immer wieder stark kritisiert, dass sich eine sehr hohe Fehlerquote bei der Schufa eingeschlichen hat. Laut Finanztest sind etwa 70 Prozent der Daten unvollständig, veraltet oder falsch.
Des Weiteren gibt es immer wieder Streit um die sogenannte Schufa-Klausel. Die Schufa Kartei fällt unter das Bundesdatenschutzgesetz und deshalb existiert seit 1985 die sogenannte Schufa-Klausel. Diese unterschreibt man meist beim Kauf eines Handys. Sie besagt, dass man einverstanden ist, dass die Kundendaten an die Schufa übermittelt werden. Daten erhält die Schufa generell auch durch die Banken und durch diverse Vertragspartner oder aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. In diesen und vielen anderen Punkten gibt es bereits diverse Diskussionen zum Thema Datenschutz. Denn die Weitergabe, Speicherung und Digitalisierung der Kundendaten, wie sie im Falle der Schufa getätigt wird, ist in nicht wenigen Fällen rechtlich grenzwertig und nicht unumstritten.
Es wird genrell diskutiert, inwieweit die Daten ohne Einwilligung einfach digitalisiert werden dürfen, und ob als Einwilligung eine unterschrieben Schufa-Klausel überhaupt rechtens ist. Meistens wird kritisiert, dass ein einziges Unternehmen wie die Schufa über die finanzielle Zukunft von Menschen entscheiden kann, welche außerdem nicht ausreichend darüber informiert würden. Zudem liegt der Verdacht nahe, dass die Schufa allein auf Seiten der Kreditinstitute und der Vertragspartner stehe. Dabei versteht sich die Schufa selbst als Beschützer der Verbraucher. Immer häufiger aber scheinen sich diese eher bedroht als beschützt zu fühlen. Wem es also unangenehm ist, dass seine persönlichen Daten zentral gespeichert werden, der sollte über eine Eigenauskunft bei der Schufa mit eventuell anschließendem Antrag auf Löschung von fehlerhaften Daten nachdenken.

Autorin: Nele Zymek, Platinnetz-Redaktion