Was tun, wenn man sich im Internet einen neuen Föhn gekauft hat und er nach der zweiten Benutzung nicht mehr anspringt? Je nach Anbieter gibt es verschiedene Möglichkeiten, Elektrogeräte reparieren zu lassen oder umzutauschen. Am besten man achtet schon beim Kauf darauf, welche Möglichkeiten der Online-Händler anbietet.
Wer im Internet Elektrogeräte wie einen neuen Kühlschrank oder einen Flachbildschirm kauft, der hat einige Vorteile gegenüber dem normalen Kauf in einem Fachgeschäft. Bequemes Bestellen von Zuhause aus, eine direkte Lieferung vor die Haustür und bei Bedarf kann man sich die Geräte direkt anschließen lassen. Und bei der Bestellung im Internet gibt es eine weitere Besonderheit: Man hat auch ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Elektrogeräte testen ist erlaubt
Das Umtauschrecht kann praktisch sein, wie Gertrud (55) es erlebt hat. Sie hat sich in einem Internetauktionshaus einen neuen Staubsauger gekauft. „Beim ersten Einsatz habe ich aber festgestellt, dass sich der Staubsauger ziemlich schlecht ziehen lässt. Ich habe dann damit zwar die ganze Wohnung gesaugt, aber mich danach so darüber geärgert, dass ich ihn zurückgeschickt habe.“ Das Ausprobieren und Zurückgeben von Elektrogeräten ist neuerdings sogar ohne Probleme möglich, selbst wenn der Artikel danach nicht mehr wie neu aussieht. Denn nach einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichthofes wurden die Rechte der Kunden gestärkt, ein Testen innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist ist grundsätzlich erlaubt. Doch dabei sollte man allerdings nicht übertreiben. Denn wird festgestellt, dass man den Artikel unsachgemäß benutzt oder gar böswillig beschädigt hat, könnte man dennoch dafür belangt werden. Schließlich müssen auch die Händler vor Schaden beschützt werden. Doch aktuell ist es nicht genau geregelt, was in solchen Fällen geschieht. Man sollte also den neuen Staubsauger nicht dadurch testen, dass man Öllachen oder Metallspäne aufsaugt. Bis die Lage geklärt ist, empfehlen Experten, die Produkte vorsichtig zu testen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Elektrogeräte kaputt?
Bei einer Internetbestellung kann es sein, dass man nicht so recht weiß, wer innerhalb der Garantiezeit für den Schaden aufkommt. Der Internethändler? Der Hersteller? Was geschieht mit den Versandkosten? Bei solchen Fragen kann zuallererst ein Blick in die Unterlagen helfen, denn das kann je nach Online-Versandhaus variieren. In den Unterlagen ist angegeben, wer im Garantiefall zu kontaktieren ist, denn je nach Marke kann es sein, dass die Abwicklung nur über den Hersteller direkt läuft. Generell gilt die Regel: Kleingeräte kann man beim Versender einschicken, für große Elektrogeräte stellen zumindest die marktführenden Anbieter einen Kundendienst zur Verfügung, beispielsweise Neckermann. Dort kümmert man sich dann um die Reparatur vor Ort. Es kann aber auch sinnvoll sein, sich direkt an den Hersteller zu wenden, der vielleicht schnellere und simplere Lösungen parat hat, als der Online-Händler. Der Händler erstattet im Regelfall die Versandkosten automatisch. Wer Elektrogeräte über den Hersteller reparieren lassen will, der sollte sich vorher über die Rückversendungsbedingungen informieren.
Gertrud hat mit der Reparatur von Elektrogeräten bisher durchweg gute Erfahrungen gemacht. „Als aus meinem Wäschetrockner nach einigen Monaten Wasser ausgetreten ist, hat man mir einen Reparatur-Service in der Nähe vermittelt, obwohl ich auf dem Land wohne. Der nette Herr hat das Problem auch schnell gelöst, ich musste nichts dafür bezahlen. Ich kaufe gerne neue oder gebrauchte Elektrogeräte über das Internet, denn ich habe kein Auto. Ich mag es, dass mir alles geliefert wird.“ Je nach Anbieter gibt es sogar noch weitere außergewöhnliche Serviceleistungen, falls die Elektrogeräte ihren Dienst versagen. Bei Otto gibt es beispielsweise einen Gefriergutersatz. Wenn also die Kühltruhe streikt und die Lebensmittel deswegen verderben, kommt das Versandhaus dafür auf.
Generelle Tipps beim Elektrogeräte-Kauf
Wer sich Elektrogeräte im Internet gekauft hat und sie umtauschen bzw. reparieren lassen will, der sollte auf jeden Fall als erstes die Unterlagen prüfen, die mit der Ware mitgeliefert wurden. Dort stehen meistens die Bedingungen, unter denen Sie die Geräte zurückschicken können und auch eine Serviceadresse, an die man sich wenden kann. Schickt man das Produkt an den Anbieter zurück, sollte man eine Bestätigung der Post aufbewahren, Originale sollten immer behalten werden, wer die Dokumente faxt, sollte sich eine Sendebestätigung ausdrucken. Sollten Sie beim Händler oder Hersteller anrufen, halten Sie alle Unterlagen wie die Garantiekarte bereit. Übrigens: Ganz aktuell hat Stiftung Warentest bei zehn Onlineversandhändlern einen Flachbildfernseher gekauft und die Rücksendemöglichkeiten überprüft. Drei Anbieter wurden mit gut bewertet, doch ein Onlineshop ist nicht zu empfehlen. Ein Blick auf die Testergebnisse könnte helfen, den richtigen Anbieter herauszufinden, bevor man Elektrogeräte über das Internet bestellt. Mögen Sie im Allgemeinen Markenartikel, so können Sie das iPhone z.B. günstig bei apfelnews kaufen.
Autorin: Julia Heilig, Platinnetz-Redaktion