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Glücksreisen


Egal wie man sie nennt: Glücksreisen, Sparreisen, Roulettereisen oder Fortunareisen – im Gesamtpaket halten die Namen, was sie versprechen: Alles oder nichts. Manche Reisen verlaufen glücklich, manche hätte man sich sparen können.

Und nicht zu vergessen: Beim Russischen Roulette kann man auch von der Kugel getroffen werden, wenn Göttin Fortuna gerade mal nicht hinsieht…

Wie funktionieren Glücksreisen?

Bei Glücksreisen bucht der Kunde das Zielland oder Zielgebiet seiner Reise, zumeist mit seiner gewünschten Hotelkategorie, dem Zimmertyp und der Verpflegungsleistung. Den genauen Ort und das Hotel erfährt er kurz vor Reisebeginn, manchmal auch erst bei der Ankunft am Zielflughafen. Das Gute an derartigen Bingo- oder Jokerreisen für den Konsumenten ist: Er kann Geld sparen. Das Profitable für den Veranstalter ist: Er kann mit seinen Angeboten kurzfristig auf schlecht ausgelastete Regionen und Hotels reagieren. Die Frage ist nur: Wer hat hier das größte Glück?

Die Risiken von Glücksreisen

330 Euro pro Person für eine Woche Mallorca, in einem Vier-Sterne-Hotel inklusive Halbpension. Preis und Leistung der Glücksreise klingen erst einmal verlockend. Doch dann treten Fragen auf: Was bedeutet eigentlich „Glück“? Ist es das kleine, abgelegene Hotel im Landesinneren oder ist es die riesige Hotelanlage am Ballermann 6 mit 24-Stunden-Animationsprogramm? Was, wenn das Los der Fortuna den Ruhebedürftigen nach El Arenal schickt und den Partylöwen in die Abgeschiedenheit der Berge?
Dass Umgebung und Hotel nicht den Geschmack des Urlaubers treffen, ist sicherlich das größte Risiko von Glücksreisen. Ein Risiko, das der Kunde für den niedrigeren Reisepreis zumeist in Kauf nehmen muss. Da bei Vertragsabschluss nur wenige Eckpunkte der Reiseleistungen konkret vereinbart werden, ist es für den Kunden immer auch schwieriger, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Aber ganz ohne einforderbare Rechte sind Glücksreisende dennoch nicht.

Die Rechtslage bei Glücksreisen

In der Regel gilt: Der Veranstalter muss nur einhalten, was er zuvor versprochen hat. Und je weniger er verspricht, desto geringer ist die Chance, mit einer Reklamation durchzukommen. Entpuppt sich das bei der Buchung zugesicherte Vier-Sterne-Hotel im Urlaubsort jedoch als mickriges Zwei-Sterne-Haus, kann das ohne Zweifel beanstandet werden. Ebenso wie bei jeder anderen Reise müssen auch bei Glücksreisen gewisse Qualitätsstandards eingehalten werden. Schmutzige Hotelzimmer, schimmelige Badewannen oder ungenießbares Essen können reklamiert werden. Derartige Mängel sollten unverzüglich bei der Reiseleitung gemeldet und mit Fotos und Zeugenaussagen dokumentiert werden. Versäumt es die Reiseleitung, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, kann ein Teil des Reisepreises zurückverlangt werden.
Mit ein bisschen Glück aber verläuft ihre Glücksreise überaus glücklich. Und das mit einer sehr viel höheren Wahrscheinlichkeit als einen Volltreffer beim Lotto zu landen.

Autorin: Kerstin Brenig, Platinnetz-Redaktion