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Grillen auf dem Balkon: Regeln und Vorschriften


Die Grillsaison ist eröffnet und immer häufiger liegt der Duft von gebratenen Steaks in der Luft. Während die einen den Grillgeruch vom Nachbarn appetitlich finden, ärgern sich andere über ein verqualmtes Schlafzimmer. Grillmeister sollten es nicht auf Streit mit Nachbarn ankommen lassen, da die Gesetzgebung unklar ist.
Die Deutschen sind ganz wild aufs Grillen. Es gibt Grillvereine, Grillwettbewerbe und Grillmeisterschaften. Dabei entfacht in vielen Haushalten jedes Jahr wieder die gleiche Diskussion: Holzkohlegrill oder Elektrogrill? Die traditionellen Grillmeister schwören auf die Holzkohle. „Das schmeckt einfach besser! Außerdem fehlt ohne Kohle das ganze Grill-Gefühl“ meint Heinrich (48). Er grillt im Sommer mindestens einmal im Monat, lädt die ganze Familie ein und ist dann immer der absolute Chef am Grill. Heinrich kann in seinem eigenen, großen Garten grillen und sagt lachend: „Nee, bei uns hat sich noch nie ein Nachbar über den Geruch beschwert. Wie könnte man auch? Riecht doch gut!“ Ganz anders geht es Monika (46). Sie wohnt zur Miete in einem Wohnhaus im ersten Stock. Ihr Balkon liegt genau über der Terrasse ihres Vermieters – und auch er ist Holzkohle-Fan. „Ich finde das teilweise sehr unangenehm. Wenn die unter mir mit dem Grillen loslegen, ist es mit meinem gemütlichen Abendessen auf dem Balkon vorbei. Es qualmt und stinkt so unangenehm, dass ich in der Dunstwolke nicht sitzen bleiben kann.“ Auch Monika grillt gerne, gerade wenn ihre Kinder zu Besuch kommen. „Aber ich benutze einen Elektrogrill. Das ist erstens viel einfacher und zweitens stört es keinen – über mir ist ja schließlich auch noch ein Balkon. Ich verstehe gar nicht, warum man unbedingt mit Holzkohle grillen muss.“ Monika hat sich noch nie bei ihrem Vermieter über die Geruchsbelästigung beschwert. Sie glaubt, dass sie sowieso keine Chance hat.

Was Sie beim Grillen dürfen und was nicht

Wie wir es von den deutschen Gesetzen kennen, gilt auch für die Vorschriften beim Grillen: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Die Frage zu den Rechten und Pflichten rund um das Grillen gehört nicht nur einem Rechtsgebiet an, sondern forderte bereits Urteile in vielen Rechtsbereichen. Herangezogen wurden das Nachbarrecht, Immissionsschutzrechte, Eigentumsrechte, das Recht der freien Entfaltung, den Persönlichkeits- und Eigentumsschutz und sogar das Straf-, Sozial- und Steuerrecht. Prinzipiell gilt sowohl für Eigentümer und Vermieter als auch für Mieter: Grillen ist generell erlaubt, solange dabei niemand unzumutbar beeinträchtigt wird. Verboten ist es demnach, die Nachbarn regelrecht einzuräuchern. Wenn also Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn zieht, greift das Immissionsschutzgesetz. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Mieter sollten vor Beginn der Grillsaison überprüfen, ob in ihrem Mietvertrag Klauseln zum Thema Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten aufgenommen sind. Einige Vermieter verbieten auf diese Weise zum Beispiel das Grillen mit Holzkohle auf einem Balkon generell. Gibt es solche Regelungen, müssen Sie auf den Holzkohlegrill zwar verzichten, können sich aber im Gegenzug auch dagegen wehren, wenn Sie vom Qualm des Nachbarn belästigt werden.
Wie zum Beispiel das Immissionsschutzrecht sind viele der Gesetze, die das Grillen regeln, Ländersache. Das bedeutet, dass die Regelungen oder bereits gesprochenen Urteile keinesfalls bundesweit einheitlich sind. So hat beispielsweise das Landgericht Aachen festgesetzt, dass zweimal im Monat im Garten, an der Stelle, die am weitesten vom Nachbarn entfernt ist, zwischen 17 und 22.30 Uhr gegrillt werden darf. In Bonn wurde entschieden: Von April bis September darf einmal im Monat auf dem Balkon oder der Terrasse gegrillt werden, vorausgesetzt, dass die Nachbarn 48 Stunden vorher informiert wurden. Und das Oberlandesgericht in Oldenburg erlaubt Grillen im Garten bis zu viermal im Jahr sogar bis 24 Uhr. Doch dies sind nur drei der Urteile – die Gerichte entscheiden unabhängig voneinander im Einzelfall und teilweise vollkommen gegensätzlich. So kommt es vor, dass ein Richterspruch das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon eines Mietshauses komplett verbietet, während eine andere Entscheidung dies zumindest dreimal im Jahr oder sechs Stunden jährlich für rechtens befindet.

Rücksicht nehmen beim Grillen

Sie als Grillmeister sollten demnach beim Grillen darauf achten, Ihre Nachbarn so wenig wie möglich zu belästigen – denn wo kein Kläger, da kein Richter. Für die geringste Rauchentwicklung sorgt ein Elektrogrill. Gerade, wenn Sie nur einen Balkon und keinen Garten haben, sollten Sie Ihren Nachbarn zuliebe auf die elektronische Variante umsteigen. Falls Sie jedoch keinesfalls auf Ihren geliebten Holzkohlegrill verzichten wollen, gibt es immer noch einfache Mittel und Wege, um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Übermäßige Qualmentwicklung können Sie zum Beispiel einschränken, indem Sie Alufolie oder Grillschalen verwenden, so dass das Fett des Grillguts nicht auf die Glut tropfen kann. Außerdem können Sie den Ärger der Nachbarn über Qualm eindämmen, wenn Sie diese früh genug über den geplanten Grillabend informieren, so dass sie zumindest die Möglichkeit haben, ihre Schlafzimmerfenster zu schließen. Hilfreich ist es außerdem immer, wenn Sie gerade bei größeren Festen, Ihre Nachbarn einfach auf das eine oder andere Bier miteinladen – denn wer mitfeiert, fühlt sich nicht gestört.
Falls Ihr Balkon im Sommer ständig von der Qualmwolke Ihrer grillenden Nachbarn verschluckt wird, können Sie sich wehren. Zwar wird ein gewisses Maß an Duldung Ihrerseits vorausgesetzt, doch erreicht die Belästigung ein unzumutbares Maß, können Sie rechtlich gegen Ihre Nachbarn vorgehen. Es empfiehlt sich jedoch wie bei allen nachbarschaftlichen Problemen auch hier, das Thema Ihrem Nachbarn gegenüber zunächst einmal anzusprechen, bevor Sie über rechtliche Schritte nachdenken. Im Großteil der Fälle ist den Nachbarn nämlich gar nicht bewusst, dass sie durch ihr Verhalten ihre Mitmenschen stören. So ging es im Übrigen auch Monikas Vermieter. Sie hat direkt zu Beginn der Grillsaison ihren Vermieter endlich auf ihr Problem mit dem Rauch angesprochen. „Jetzt steht der Grill einfach in einer anderen Ecke der Terrasse und der Rauch zieht an meinem Balkon vorbei. Wenn ich gewusst hätte, dass das so einfach ist, hätte ich ihn schon längst mal angesprochen!“

Autorin: Anne Bartel, Platinnetz-Redaktion