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Jäger und Sammler: Angeln und Pilze suchen erlaubt?


Ob in aller Stille beim Angeln in sich zu gehen oder in den Pilzen unterwegs zu sein – beides sind ertragreiche Hobbys. Den Jäger oder Sammler von heute interessiert dabei nicht mehr nur die Nahrungssuche, sondern auch das Naturerlebnis. Doch darf man einfach überall seine Rute auswerfen oder in die Pilze gehen?

Deutschlands Wälder, Flüsse und Seen sind nicht mehr so wild wie zu den Zeiten Rotkäppchens. Zwar kehren die Wölfe langsam wieder in heimische Gefilde zurück, doch gelten mittlerweile strenge Regeln für Natur- und Tierschutz. Wer angeln oder Pilze sammeln möchte, muss sich über regionale Bestimmungen und Verbote gut informieren, wenn sein Ausflug ins Grüne nicht mit einer Geldstrafe enden soll.

Angeln nur mit Angelschein

Auch wenn die idyllische Vorstellung, einfach seine Angelrute einzupacken und im nächstbesten Gewässer den Köder auszuwerfen noch so verführerisch ist: So leicht ist Angeln in Deutschland nicht. Denn erlaubt ist nicht, was gefällt, sondern nur, was der Natur und dem Besitztum nicht schadet. Das Angeln in Deutschland wird grundsätzlich vom Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung reglementiert, deren Bestimmungen jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren können. Die generelle Erlaubnis zu angeln, erhält man im wesentlichen durch einen gültigen Fischereischein oder einen Fischereierlaubnisschein bzw. Gewässerschein. Einen Fischereischein erhält man je nach Bundesland entweder auf Antrag bei der Bezirksregierung, der unteren Fischereibehörde oder der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierfür muss man den Nachweis erbringen, dass man über die notwendige Sachkunde verfügt, die man etwa durch eine bestandene Fischerprüfung oder eine Ausbildung zum Fischwirt erlangen kann. Der Fischereierlaubnisschein oder Gewässerschein kann vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt werden. Das Fischereirecht wiederum kann entweder beim Eigentümer des jeweiligen Gewässers liegen oder auch bei dessen Pächter. Pächter von Gewässern sind oft Angelvereine. Diese stellen meist eigene Gewässerordnungen für ihre gepachteten Wasserflächen auf, die es dann beim Angeln zu beachten gilt. Ihre Bestimmungen zu Schonzeiten, Schonmaß und Fangbeschränkungen sind oft noch strenger als die jeweiligen Landesgesetze – milder sind sie nie.
Es gilt also, seine Angel-Ausflüge gut zu planen und vorzubereiten. Will der Angler nämlich auch mal in fremden Gewässern fischen und die heimischen Seen und Flüsse durch einen Angel-Ausflug in neue Gefilde variieren, sollte er darauf achten, dass er über die örtlichen Regelungen informiert ist. Und das kann mitunter kompliziert werden: Wer etwa einen Angelurlaub am Bodensee plant, kann zwar Prachtfische wie Zander, Karpfen und Forellen fangen, muss aber genau auf die verschiedenen Regeln achten. Denn je nach angrenzendem Land darf man nur mit bestimmtem Köder oder jeweiliger Erlaubnis angeln. Als Tourist bekommt man für das Land, in dem man angeln möchte, bei der jeweiligen Gemeinde, in Angelgeschäften oder auch in Touristen-Informationen die entsprechende Anglerlaubnis. Wie immer gilt es vor allem am stark bewachten Bodensee, Fischrecht, Schonzeiten, Mindestmaße, Fanggebiete, Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.

Pilze sammeln ist unbürokratischer als Angeln

Auch wenn es den Pilzsammlern, was Bestimmungen und Verbote angeht, leichter gemacht wird als den Anglern, birgt das Sammeln von Pilzen ganz andere Gefahren. Nur wer sich sehr gut mit Pilzen auskennt, sollte sich auf die Suche nach ihnen machen. Da es keine grundsätzlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen giftigen Pilzen und Speisepilzen gibt, sollten unkundige Sammler lieber die Finger von den Pilzen lassen. Auch wenn man sich bei der Bestimmung eines Pilzes mal nicht ganz sicher ist, sollte man im Zweifelsfall lieber auf einen Fund verzichten, als ein unnötiges Risiko einzugehen.
Grundsätzlich gilt: Das Sammeln für den Eigenbedarf ist Privatpersonen erlaubt. Die Obergrenze der Sammel-Menge liegt bei zwei Kilogramm. In Naturschutzgebieten ist das Pilzesammeln nicht gestattet. Immer verboten ist das Betreten von Kulturen und Dickungen, da sich dort häufig Wildeinstände befinden. Außerdem darf man sein Auto nicht am Wegesrand parken, da dies den forstwirtschaftlichen Verkehr oder auch Notfallfahrzeuge behindern kann.
Generell müssen Sammler darauf achten, dass die Entnahme der Pilze "pfleglich" zu geschehen hat. Das bedeutet, dass das unterirdische Myzel der Pilze nicht beschädigt werden darf, denn dieses "Wurzelwerk" der Pilze ist ein wichtiger Teil des Ökosystems im Wald. Ein Großteil der bekannten Speisepilze etwa geht eine Symbiose mit den Baumwurzeln ein, weshalb sie einen wichtigen Faktor für die Nährstoffversorgung der Bäume darstellen. Aus diesem Grund haben Pilzsammler die Pflicht, darauf zu achten, dass sie die Pilze nicht aus dem Waldboden herausreißen, sondern sie sauber abschneiden oder auch abdrehen.
Pilze, die in Deutschland zu den besonders geschützten Arten gehören, dürfen auch von Privatpersonen nicht für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Eine Ausnahme stellen hier Steinpilze, Pfifferlinge, Schweinsohren, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln dar, die in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen.

Ob beim Angeln oder beim Pilzesuchen gilt immer die Grundregel, den Natur- und Tierschutz zu wahren. Wem es beim Angeln oder Pilzesammeln vor allem auch um das Naturerlebnis geht, wird auf diesen Punkt wohl von sich aus achten. Aber auch, wer vielleicht vor allem wegen der Ausbeute angelt oder sammelt, hat sich so weit es geht der Natur, in der er unterwegs ist, anzupassen.

Autorin: Anne Bartel, Platinnetz-Team