Kunden, die Mode online bestellen wollen, wollen vor allem Geld sparen. In der Tat kann man mit den Online Shops viel Geld sparen, doch was, wenn die Kleidung zum Beispiel nicht passt? Viele Leute machen sich über diese Situation keine Gedanken und wissen dann nicht, was sie tun sollen.
Mode online bestellen zu können, hat viele Vorteile, zum einen kann man Geld sparen, zum anderen ist es viel bequemer. Aus diesen Gründen boomt das Online-Geschäft. Doch gerade bei Kleidung kommt es vor, dass Ware umgetauscht werden muss, weil sie nicht passt. Das ist allerdings kein Grund, nicht Mode online bestellen zu wollen, schließlich haben Verbraucher im Netz genau so viele Rechte wie bei einem normalen Kauf in einem Geschäft. Diese Rechte sind natürlich an bestimmte Bedingungen gebunden, die beachtet werden sollten.
Mode online bestellen – Rechte beim Umtausch
Wenn Kunden Mode online bestellen möchten, brauchen sie nicht zu befürchten, auf der unter Umständen beschädigten oder nicht passenden Ware sitzen zu bleiben. Auch bei Online Shops gibt es ein Widerrufsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist. Dabei gilt eine bestimmte Frist von mindestens 14 Tagen, die beim Warenhandel ab dem Zeitpunkt gilt, an dem der Kunde bzw. die Kundin die Ware in den Händen hält. Unternehmen, bei denen man Mode online bestellen kann, bieten jedoch häufig ein Rückgaberecht an, das über diese Frist hinaus geht. Es gibt jedoch auch bestimmte Bedingungen, die die Kunden erfüllen müssen. Die Ware darf, wie auch in einem Laden, anprobiert werden, allerdings muss sie in einem guten Zustand zurückgeschickt werden, falls sie nicht passt. Zum Beispiel dürfen keine Flecken auf der Kleidung sein. Die Kleidung einmalig zu tragen und sie anschließend wieder umzutauschen ist nicht erlaubt.
Wer Mode online bestellen möchte, sollte auch auf jeden Fall vorher die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, um festzustellen, welche Bedingungen der Anbieter stellt. Zum Beispiel kann der Rücksendeweg kostenlos sein, wenn die Bestellmenge mehr als 40 Euro beträgt. Allerdings kann das der Anbieter selbst in den Geschäftsbedingungen entscheiden. Außerdem gilt: wer die bestellte Ware komplett zurücksendet, muss die Hinsendekosten nicht bezahlen. Behält der Verbraucher jedoch einen Teil der Ware und schickt einen Teil zurück, muss er die Hinsendekosten bezahlen.
Autor: Marcel Exner, Platinnetz-Redaktion