Finde Singles in deiner Nähe

f
  1. Platinnetz
  2. Gesellschaft / Arbeitswelt
  3. Nebenjob und Rente – Wie verträgt sich das?

Nebenjob und Rente – Wie verträgt sich das?


Im Nebenjob zweimal die Woche als Hausmeister arbeiten, Rasen mähen oder für Apotheken Medikamente ausfahren: Für Rentner kann ein Nebenjob einen schönen Zusatzverdienst bedeuten. Denn neben der Rente noch etwas dazuzuverdienen, ist möglich. Je nach Rentenart muss man allerdings Auflagen beachten.

Bruno (62) ist seit einigen Jahren im Ruhestand „aber zum alten Eisen gehöre ich noch lange nicht. Deshalb habe ich mir einen Nebenjob gesucht.“ Bruno war beruflich einer handwerklichen Tätigkeit nachgegangen, die er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnte. „Ich bin Frührentner, aber nur Zuhause zu sitzen hat mir nicht gut getan. Also arbeite ich jetzt stundenweise in der Verwaltung einer kleinen Firma. Das macht Spaß und nebenher verdiene ich auch was.“ Wie bei Bruno kann ein Nebenjob eine schöne Lösung sein, wenn man in der Rente nach einer sinnvollen Beschäftigung sucht. Für manche ist ein Zuverdienst zur Rente aber auch nötig, um sich über Wasser zu halten. Doch je nach Rentenart und Alter muss man einige Regeln beachten, damit man nicht aufgrund der Nebentätigkeit Abzüge befürchten muss oder gar als Teilrentner eingestuft wird.

Nebenjob für Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Für alle Rentner ab 65 / 67 gibt es eine gute Nachricht: Sie können unbegrenzt dazuverdienen, das Gehalt wird nicht auf die gesetzlichen Rentenbezüge angerechnet. Allerdings muss man auf die individuellen Freibeträge achten, wie hoch diese liegen, kann man bei der Rentenversicherung erfragen. Wer unter 450 Euro verdient, also einen sogenannten Mini-Job annimmt, der muss keine weiteren Sozialabgaben bezahlen, diese werden vom Arbeitgeber übernommen. Wer allerdings mehr als 450 Euro verdient, muss Sozialabgaben und Steuern entrichten. Wenn man also einen Nebenjob vor allem aus finanziellen Gründen annimmt, ist es sinnvoll, sich vorher ausrechnen zu lassen wie viel vom Gehalt am Ende übrig bleibt.

Nebenjob für Rentner vor der Regelaltersgrenze

Bei Frührentnern ist die Lage etwas komplizierter. Grundsätzlich muss man unter dem magischen Alter von 65 / 67 eine Verdienstgrenze einhalten, die monatlich 450 Euro beträgt. Wer mehr verdient, muss mit Abzügen rechnen und verliert unter Umständen einen Teil seiner sauer verdienten Rente. Zwei Mal im Jahr darf der Zuverdienst allerdings überschritten werden, dann sind bis zu 900 Euro im Monat möglich. Diese Regelung greift beispielsweise beim Weihnachtsgeld, was dann ebenfalls nicht angerechnet wird. Wird die Verdienstgrenze allerdings häufiger überschritten, kann es sich unter Umständen für Rentner unter 65 / 67 gar nicht lohnen, einen Nebenjob über 450 Euro anzunehmen.
Doch auch hier gibt es einen Ausweg.Wer neben der Rente einen lukrativen Nebenjob ausüben kann, der hat die Möglichkeit, für die Zeit der Beschäftigung auf einen Teil seiner Rente zu verzichten. In diesem Fall wird man Teilrentner. Auf bis zu zwei Dritteln der Rente kann man verzichten. Der Vorteil: Bei einer Teilrente darf man höhere Beträge dazuverdienen. Je nachdem, welche Art von Nebenjob man annimmt und wie hoch das zu erwartende Gehalt liegt, bekommt man also unterschiedlich viel Geld ausbezahlt. Daher gilt auch hier: Am besten lässt man sich von einem Experten ausrechnen, welche Verdienstvariante die beste ist und wann am meisten Gehalt übrig bleibt. Dann kann ein Nebenjob während der Rente nicht nur Spaß machen und für Abwechslung sorgen, sondern auch ein deutlich höheres Plus auf dem Konto bewirken.

Autorin: Julia Heilig, Platinnetz-Redaktion