Der Mensch hat es gerne schnell und bequem, gerade, wenn es ums Einkaufen geht. Einkaufen kann in der Tat ziemlich lästig sein, vor allem, wenn man aufgrund des Berufslebens nicht viel Zeit dazu hat. Staus oder überfüllte Geschäfte machen den Einkäufern schnell zu schaffen. Der Online Shop bietet da eine bequeme Lösung.
Ein Online Shop bietet Waren und digitale Produkte im Internet zum Verkauf an. Der Online Shop verfügt über eine Software mit Warenkorbfunktion, das bedeutet, der Käufer kann das Produkt virtuell in einen Warenkorb legen. Generell steht den Kunden der Verkaufsraum beim Online Shop nur virtuell als Website zur Verfügung, das ist ein Vorteil für den Online Shop. Außerdem wird meist kein Lagerraum benötigt, da der Online Shop die Lieferung direkt vom Erzeuger veranlasst. Bei digitalen Produkten wie beispielsweise Musikdateien kann der Kunde das Produkt direkt herunterladen und nutzen, womit der Versand entfällt.
Rückgaberecht beim Online Shop
In Deutschland werden mehr als die Hälfte der Versandhandelsumsätze inzwischen online gemacht. Schuhe und Kleidung sind dabei die beliebtesten Produkte, im letzten Jahr gaben die Deutschen dafür mehr als 13 Milliarden Euro aus. Viele von den Kunden, die bei einem Online Shop bestellen, kennen jedoch ihre Rechte gar nicht, zum Beispiel beim Umtausch. Generell gilt: Bei Online Shops kann bestellte Ware bis zu zwei Wochen nach Erhalt ohne Begründung zurückgeschickt werden. Beträgt der Warenwert über 40 Euro, muss der Händler die Rücksendekosten tragen. Ist der Warenwert geringer, kann der Händler die Kosten dem Kunden aufbürden.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, das ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht.
Die Ausnahme einer Rücknahmepflicht besteht, wenn die Ware speziell für den Kunden angefertigt wurde. Außerdem ist die Rücknahmepflicht bei Downloads von Software, versiegelter Ware (Kassetten, CD) sowie Zeitungen und Lotterien ausgeschlossen.
Autor: Marcel Exner, Platinnetz-Redaktion