Vor kurzem hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zum Thema Patientenverfügung verabschiedet. In Deutschland haben im Moment etwa 8-10 Millionen Menschen eine Patientenverfügung. Bisher waren diese rechtlich jedoch nicht bindend. Genau dies ändert sich nun durch das neue Gesetz:
- Der schriftlich festgehaltene Wille des Patienten gilt ohne Ausnahme.
- Die Patientenverfügung ist für Ärzte bindend.
- Die Gerichte sollen nur noch im Zweifelsfall hinzugezogen werden.
Auch wenn sich niemand gerne mit so einem heiklen Thema auseinandersetzt, lohnt es sich, einige Minuten darüber nachzudenken.
Patientenverfügung notwendig oder überflüssig?
Zunächst die Frage, wen betrifft das Thema überhaupt? Nur ältere Menschen? Die eindeutige Antwort lautet: Es betrifft uns alle! Denn auch wenn wir es nicht gerne hören, jederzeit kann etwas passieren – auf eine solche Situation sollte man vorbereitet sein. Angefangen vom unglücklichen Sturz bis hin zu einem Autounfall. Die Patientenverfügung gibt nun die Möglichkeit, detailliert festlegen zu können, welche Maßnahmen (Beatmung, künstliche Ernährung etc.) man in Anspruch nehmen möchte und welche unter keinen Umständen für einen in Frage kommen. Diese Verfügung gilt nach der aktuellen Gesetzeslage unbegrenzt und in jeder Krankheitsphase. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bleibt also auch in kritischen Situationen erhalten, wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Jeder Mensch, für den es nicht in Frage kommt, bei einer ernsthaften Erkrankung ohne Hoffnung künstlich am Leben gehalten zu werden, kann sich also zukünftig mit einer Patientenverfügung absichern.
Der Weg zur Patientenverfügung
• Informieren Sie sich ausführlich. Auf der sicheren Seite ist, wer sich von einem Profi beraten lässt (Anwalt, Notar, Ärztekammer etc.).
• Gewinnen Sie Klarheit. Wenn Sie sich nun über die verschiedenen Möglichkeiten informiert haben, überlegen Sie in Ruhe. Sie können ganz individuell entscheiden, was für Sie in Frage kommt.
• Formulieren Sie nun Ihre Patientenverfügung schriftlich. In welcher Form ist hierbei egal, sie muss also nicht notariell beglaubigt werden oder ähnliches.
• Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen, so stellen Sie sicher, dass die Patientenverfügung im Fall der Fälle zeitnah gefunden und befolgt werden kann.
Ganz natürlich ist wohl der Impuls, sich mit solch einem Thema nicht gerne auseinanderzusetzen. Selbstverständlich ist kein Mensch gezwungen, eine Patientenverfügung zu formulieren, denn natürlich geht es auch ohne. Eine häufig erwähnte Motivation doch eine Verfügung zu haben, ist es, Angehörige vor einer schwierigen Entscheidung zu bewahren. Es ist doch sicher ein gutes Gefühl alles getan und selber entschieden zu haben. Hat man sich einmal damit beschäftigt, ist es erledigt und man lebt hoffentlich noch lange unbeschwert und gesund.
Autorin: Dorothee Ragg, Platinnetz-Redaktion
Datum: 01. Juli 2009