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Plötzliche Kündigung – Wie geht es weiter?


Ob man betriebsbedingt nach langer Firmenzugehörigkeit oder überraschend in der Probezeit des neuen Jobs gekündigt wird: Der Schock sitzt tief, und es stellen sich viele existenzielle Fragen. Wie wird es weitergehen? Wie verkrafte ich das finanziell? Schaffe ich einen Neubeginn?

Der allererste Schritt ist der Gang zur Arbeitsagentur. Wichtig ist, dass man sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich dort meldet. Die Arbeitlosmeldung dient der Sicherung der finanziellen Ansprüche und ist eine unumgängliche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Auch die weitere Versicherung bei einer Krankenkasse ist dadurch gewährleistet.

Kündigung – Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt im Regelfall knapp ein Jahr (360 Tage). Voraussetzung für diese Bezugsdauer ist, dass die betreffende Person die letzten zwei Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist. Bei kürzerer Beschäftigung verringert sich dieser Zeitraum. Individuelle Faktoren wie Alter und eventuelle Krankheitszeiten können die Bezugsdauer ebenfalls beeinflussen.

Was passiert, wenn man selbst die Kündigung einreicht?

Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise bei einer Kündigung der Arbeit ohne triftigen Grund, verliert man den Anspruch auf das Arbeitslosengeld nicht gänzlich. Allerdings verkürzt sich die Regel-Bezugsdauer auf 270 Tage. In den ersten drei Monaten werden die Bezüge gesperrt, und der Betroffene muss sich selbst bei einer Krankenkasse versichern. In dieser Zeit erfolgen auch keine Zahlungen an die Rentenkasse. Liegen triftige Gründe (wie Krankheit, Mobbing usw.) für die eigene Kündigung vor und können diese nachgewiesen werden, wird das Arbeitslosengeld durchgehend gezahlt.

Verdrängen hilft nicht

Wird Menschen aus heiterem Himmel gekündigt, so fühlen sie sich oft, als würde ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen. Innerhalb kürzester Zeit ist alles anders. Nachdem der erste Schrecken überwunden ist, beginnen manche ihre freie Zeit zu genießen und schieben ihre Jobsuche von Tag zu Tag auf. Doch die Realität holt sie schnell ein. Das gewohnte soziale Umfeld und die Zukunftsperspektiven fehlen. Wie kommt man da wieder raus?

Wichtig ist, sich nicht zu lange gehen zu lassen, sondern die Bewerbungsunterlagen schnell auf Vordermann zu bringen und sich auf die Stellensuche zu begeben. Hierfür bietet die Arbeitsagentur Hilfe in Form von Bewerbungstrainings an. Kann man selbst nicht mehr die nötige Energie aufbringen wieder aktiv zu werden und verfällt in eine lethargische, depressive Stimmung, so ist die Unterstützung und Motivation durch Freunde und die Familie besonders wichtig. In einigen Fällen ist auch eine professionelle Psychotherapie empfehlenswert.

Umschulung oder berufliche Weiterbildung?

Manchmal kann ein unfreiwilliges Ende auch ein Neustart bedeuten. Kommt man zu dem Schluss, dass man im alten Job gar nicht so glücklich gewesen ist und sich lieber umorientieren möchte, dann kann eine Umschulung goldrichtig sein. Häufig werden Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen auch von der Arbeitsagentur gefördert. Eine berufliche Weiterbildung kann dazu beitragen, die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern – ebenso wie seine eigene Zufriedenheit.

Autor: Dr. Susanne Dell, Platinnetz-Redaktion