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Privates Surfen am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?


Wer hat nicht schon mal die ein oder andere private E-Mail von seinem Firmenaccount aus geschrieben oder im Web die aktuellen Fußballergebnisse gelesen? Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist heutzutage sehr einfach und deshalb besonders verführerisch.

Nahezu jeder Mitarbeiter, der in einem Büro am Computer arbeitet, hat Zugriff auf das Internet. Oft ist es für die Arbeit sogar unerlässlich geworden, dass der Arbeitnehmer im Internet recherchiert, mit Kollegen und Kunden kommuniziert oder Online-Programme benutzt. Die Trennung zwischen dem Privaten und dem Dienstlichen ist deshalb gerade für den Arbeitgeber nicht immer klar zu erkennen. Während früher Privatangelegenheiten hauptsächlich über das Telefon vom Büro aus abgewickelt wurden, sind die Kommunikationswege heute viel unauffälliger. Skandale wie die heimliche Mitarbeiterüberwachung bei Konzernen wie der Deutschen Telekom, Lidl oder Schlecker zeigen, dass einige Arbeitgeber sogar bereit sind, unzulässige Methoden anzuwenden, um das Arbeitsverhalten ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren. Zu tiefe Eingriffe in die Privatsphäre des Angestellten sind dem Arbeitgeber untersagt. Aber was genau ist dem Angestellten selber verboten? Kann privates Surfen am Arbeitsplatz zum Kündigungsgrund werden?

Erlaubnis und Duldung

Die Regelungen und Gesetzlichkeiten zum Thema der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz sind recht schwammig. Im Arbeitsvertrag werden die wenigsten Arbeitnehmer festgesetzte Bestimmungen zum Surf-Verhalten im Büro finden. Wird die private Nutzung des Internets durch den Arbeitgeber erlaubt oder über einen längeren Zeitraum geduldet, ist sie zulässig, so lange sie im normalen, betriebsüblichen Umfang stattfindet und den Arbeitgeber nicht schädigt. Es darf also weder die Konzentration des Angestellten darunter leiden, noch darf so viel gesurft werden, dass sich die effektive Arbeitszeit verkürzt. Außerdem muss der Arbeitnehmer die Interessen des Arbeitgebers wahren. Er darf also zum Beispiel keine unnötig großen Datenmengen, die eventuelle Störungen im Betriebsablauf hervorrufen könnten, herunterladen. Auch das Herunterladen von Daten, die möglicherweise durch Viren verseucht sind, ist untersagt. Hinzu kommt das Verbot von problematischen Inhalten, wie etwa Pornographie. Von solchen betriebsschädigenden Nutzungen ist im Büro immer abzusehen – auch während der Pausen.

Verbot für privates Surfen

Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets eindeutig verboten, zum Beispiel durch eine Klausel im Arbeitsvertrag, sollte er sich immer konsequent daran halten. In einem solchen Fall sollte auch in den Pausen vom privaten Surfen am Arbeitsplatz abgesehen werden. Eine der wenigen Ausnahmen wäre in diesem Fall der Anruf zu Hause, dass man sich wegen Überstunden verspätet. Wird ein ausdrückliches Verbot ignoriert oder die Internetnutzung in einem wie oben erläuterten betriebsschädigendem Ausmaß betrieben, kann dieses Verhalten zum Kündigungsgrund werden. Verletzt man seinen Arbeitsvertrag grob, kann eine Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Privates Surfen macht produktiver

Eine aktuelle Studie der australischen Universität Melbourne hat ergeben, dass privates Surfen am Arbeitsplatz zu besseren Arbeitsergebnissen führt. Die Forscher fanden heraus, dass kurze Surf-Pausen für Entspannung und Erholung sorgen. Sie steigern die Konzentration und führen so zu einer höheren Produktivität. Die Studie ergab, dass Mitarbeiter, die gelegentlich während der Arbeit privaten Interessen nachgehen – Artikel lesen, Online-Games spielen, YouTube oder Facebook besuchen – neun Prozent produktiver sind als ihre enthaltsamen Kollegen.
Privates Surfen ist demnach nicht generell verboten oder kontraproduktiv. Man sollte jedoch darauf achten, dass sich die Surf-Zeit in vernünftigen Grenzen hält und die Arbeit in keiner Weise darunter leidet. Behält man nicht nur die eigenen, sondern auch die Interessen des Arbeitgebers im Auge, wird das private Surfen am Arbeitsplatz nicht zum Problem werden.

Autorin: Anne Bartel, Platinnetz-Redaktion