Finde Singles in deiner Nähe

f
  1. Platinnetz
  2. Freizeit / Haustiere
  3. Reisen mit Hund: Ferienhäuser und Hotels, Vorschriften und Bestimmungen

Reisen mit Hund: Ferienhäuser und Hotels, Vorschriften und Bestimmungen


Viele Hundebesitzer würden gerne gemeinsam mit ihrem Vierbeiner verreisen. Doch es tun sich viele Hürden auf: Welche Bestimmungen müssen beachtet werden? In welchen Hotels sind Hunde gestattet? Dürfen Hunde in gemietete Ferienhäuser mitgenommen werden? Und welche Reiseart ist für den Hund die beste?

Wer innerhalb Deutschlands mit seinem Hund verreisen möchte, hat die geringsten Schwierigkeiten. Der Reiseweg ist verhältnismäßig kurz, die Möglichkeiten dementsprechend größer. Der Hund muss zudem keine besonderen Untersuchungen oder Impfungen über sich ergehen lassen.

Ob Ferienhäuser oder Hotels – der Weg dorthin muss gut überlegt sein

Mittlerweile gibt es Reisebüros, die sich auf Reisen mit Tieren spezialisiert haben. Zudem findet man im Internet zahlreiche Reiseplattformen, die auch oder sogar nur hundefreundliche Ferienhäuser und Hotels vermitteln. Eine Unterkunft zu finden, die der Vierbeiner mit benutzen darf, ist also nicht schwer. Ob sich Reisende mit Hund für Hotels oder Ferienhäuser entscheiden, kommt darauf an, wie sie ihren Familienurlaub gestalten wollen, denn beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Die Auswahl sollte man auch vom Charakter des Hundes abhängig machen. Verbringen Sie Ihren Urlaub im hundefreundlichen Hotel, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf viele andere Hunde treffen. Das ist ein Vorteil, wenn Ihr Hund sozial verträglich ist und gerne mit anderen Hunden spielt. Hat er eher Angst vor bestimmten Hunden oder reagiert aggressiv auf andere Vierbeiner, ist ein spezielles Hunde-Hotel nicht zu empfehlen. Ferienhäuser bieten Hund und Herrchen da schon mehr Privatsphäre – je nachdem wie das Ferienhaus gelegen ist, ob es vielleicht sogar einen Garten hat, kann der Vierbeiner sich freier bewegen als in einer Hotelanlage. Zudem bieten Ferienhäuser in der Regel auch mehr Platz als ein Hotelzimmer, dass sich Mensch und Tier teilen.
Wichtig ist bei jeder Reise auch immer die richtige Wahl der Reiseart. Was bereitet dem Tier mehr Stress: ein Flug, eine Zugfahrt oder eine Autofahrt? Natürlich hängt diese Frage auch mit dem speziellen Charakter eines jeden Hundes zusammen, doch lässt sich generell sagen, dass ein Flug für einen Hund immer enorm viel Stress bedeutet. Nur kleine Hunde unter fünf Kilo dürfen im Passagierraum mit ihrem Herrchen zusammen reisen. Größere Tiere werden in einer Transportbox im Frachtraum befördert – weit weg von der Bezugsperson und mit vielen beängstigenden Eindrücken, Gerüchen und Geräuschen allein gelassen.
Angenehmer für den Hund ist da eine Zugfahrt. Alle Größen und Rassen dürfen mitgeführt werden und können die ganze Zugfahrt beim Besitzer sein – einzige Bedingung: Sie müssen die gesamte Fahrt über angeleint bleiben.
Am besten für das Tier ist die Reise mit dem Auto. Auf der einen Seite kennt der Hund das Fahren im eigenen PKW bereits, was weniger Stress für ihn bedeutet. Außerdem können je nach Bedarf Pausen gemacht werden, in denen der Hund Freilauf bekommt. Man sollte allerdings gerade vor langen Fahrten darauf achten, den Hund einige Stunden vor der Abfahrt nicht mehr zu füttern. Auch während der Fahrt sollte er lediglich trinken dürfen, so wird verhindert, dass ihm schnell schlecht wird.

Ferienhäuser oder Hotels im Ausland – welche Bestimmungen sind einzuhalten?

Egal ob in Ferienhäusern oder Hotels- möchte man den Urlaub mit Hund im Ausland machen, gelten sowohl strenge Richtlinien für die Einführung von Tieren in andere Länder als auch für die Wiedereinführung der Tiere nach Deutschland. So müssen Hunde bei einer Reise innerhalb der EU ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft sein und mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein. Zudem muss ein EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch ein bisheriger Impfausweis – mitgeführt werden, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Außerdem müssen Impfpapiere und unter Umständen der Befund des Bluttests mitgenommen werden. Beim Urlaub in einem Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, wie etwa in der Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Über die Einreisebedingungen in die einzelnen Urlaubsländer muss sich jeder, der mit Hund reisen möchte, zuvor gründlich informieren, damit nicht an der Grenze plötzlich Schwierigkeiten auftreten. Außerdem muss man genug Zeit einplanen, um die Impfungen und Untersuchungen machen zu lassen. Die Tollwutimpfung etwa darf vor dem Grenzübertritt nicht älter als zwölf Monate sein, muss aber mindestens 30 Tage alt sein.
An die Bestimmungen sollten sich Hundehalter tunlichst halten, denn wer zum Beispiel ohne den Tierausweis erwischt wird, muss damit rechnen, dass der Hund auf seine Kosten nach Deutschland zurückgeschickt wird. Möglich ist auch, dass das Tier bis zu sechs Monate in Quarantäne muss.

Autorin: Anne Bartel, Platinnetz-Redaktion