Lästige Angelegenheiten pflegt der Mensch gerne vor sich her zu schieben. Oder haben Sie schon Ihre Steuererklärung fürs vergangene Jahr gemacht? Als Arbeitnehmer haben Sie in der Regel bis Ende Mai Zeit – wenn Sie keinen Verlängerungsfrist-antrag stellen oder einen Steuerberater beauftragen.
Unsere Steuern, die Bäume und der Wald
Grundsätzlich ist jeder Bürger, unabhängig von seiner Einkommensart, verpflichtet, dem Fiskus jährlich über seine Bezüge Rechenschaft abzugeben. Und oft bekommt man sogar was zurück vom hart verdienten Lohn. Lohnsteuerjahresausgleich, Einkommenssteuer, Freibeträge, Pendlerpauschale – eine Menge Bäume mussten gefällt werden, um all das Papier für den enorm großen Wald der Steuerliteratur zu liefern.
Seit Jahren hören wir, dass es zum Willen aller politischen Parteien gehört, ein einfacheres und gerechteres Steuersystem einzuführen. Schon Altkanzler Konrad Adenauer verstand laut eigener Aussage seine eigene Steuererklärung nicht. Sicher hatte er kompetente Helfer, die den Wald vor lauter Bäumen noch sahen. Doch nicht jeder kann auf einen Steuerberater zurückgreifen und muss daher selbst Formulare ausfüllen und Belege kopieren.
Steuern – Wegweiser durch den Dschungel
Die Finanzämter erleichtern den Steuerzahlern mittlerweile die Eingabe der Steuererklärung mithilfe eines Online-Systems mit Namen „Elster“. Mit dieser „elektronischen Steuererklärung“ spart sich mancher den Weg zur Post und unnötigen Papierkram. Viele Ratgeber versprechen Hilfe. Und auch neue preiswerte Computerprogramme erleichtern Eingabe und Vorausberechnung einer möglichen Rückerstattung.
Aber auch für Menschen, die keine Autodidakten sind, gibt es eine Rettung: Denn Steuervereine oder auch Lohnsteuerhilfevereine helfen mit Tipps und Informationen zu Steuergesetzen und vertreten zum Teil die Interessen der Steuerzahler gegenüber der Politik. Betrieben werden diese Steuervereine von Interessengemeinschaften und Verbünden von Steuerberatern. Sie erstellen im Namen eines Steuerzahlers die Einkommensteuererklärung, führen Beratungen zur Steuerklassenwahl durch und legen Rechtsbehelfe bei fehlerhaften Steuerbescheiden, gegebenenfalls bis zum Finanzgericht, ein. Als Lohnempfänger oder einfacher Arbeitnehmer kann es sich bereits lohnen, sich an einen solchen Verein zu wenden. Je mehr Eigentum, Vermögen oder Einkommensarten etwa in einer Ehe oder Familie zusammenkommen, desto eher lohnt sich die Hilfe vom Profi.
Die Idee eines Steuervereins ist übrigens nicht wirklich neu, sondern bloß im Zuge der wachsenden Unübersichtlichkeit des Steuerrechts wichtiger geworden. Schon im Jahr 1834 entstand in Braunschweig der erste Steuerverein auf deutschem Boden, der allerdings vor allem das Zollrecht zwischen einigen der vielen deutschen Einzelstaaten regeln wollte – er hatte jedoch nur 20 Jahre Bestand.
Wussten Sie schon…?
Nur in Deutschland ziehen die Ämter des Staates auch die Kirchensteuer ein. Doch selbst wenn Sie kein Kirchenmitglied sind, finanzieren Sie die Kirchen und deren Einrichtungen in Deutschland über Lohnsteuerabzüge mit – eine der vielen Eigenarten des deutschen Steuersystems.
Autor: Oliver Z. Weber, Platinnetz-Redaktion