Viele sind auf der Suche nach einer zuverlässigen Haushaltshilfe oder einer Betreuungskraft für pflegebedürftige Familienmitglieder. Doch jemanden zu finden, dem man vertrauen kann, ist gar nicht so einfach. Aber nicht nur darauf, auch auf die Gesetze gilt es zu achten.
Wer sich nach einer Pflegekraft umschaut, der weiß, dass Arbeitskräfte, die von anerkannten deutschen Pflegediensten vermittelt werden, in der Regel sehr teuer sind. Deshalb suchen immer mehr Menschen, die eine Pflegekraft einstellen möchten, bewusst nach osteuropäischen Haushaltshilfen. Hierbei sollte man es allerdings tunlichst vermeiden, Pflegekräfte illegal zu beschäftigen – denn das kann richtig teuer werden, wenn man erwischt wird! Also sollte das Motto heißen Suche Frau als Pflegekraft – legales Beschäftigungsverhältnis vorausgesetzt. Momentan gibt es zwei Möglichkeiten, eine ausländische Pflegekraft legal in Deutschland zu beschäftigen: Über die Bundesagentur für Arbeit oder über einen ausländischen Dienstleister im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung.
„Suche Frau als Pflegekraft im Haushalt“ – Wenn die Bundesagentur für Arbeit vermittelt
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine osteuropäische Betreuerin legal in einen deutschen Haushalt vermitteln. Hier werden den suchenden Haushalten Arbeitskräfte, die in ihrem Heimatland arbeitslos gemeldet sind, zugeteilt. Die Arbeitszeit der Betreuerin ist auf maximal 38,5 Stunden pro Woche festgelegt, höchstens drei Jahre darf die Haushaltshilfe bei Ihnen angestellt sein, die Bestimmungen zum Mindestlohn müssen erfüllt werden. Die Vermittlung durch das Arbeitsamt ist kostenlos, hat jedoch auch einige Nachteile. So darf eine Vermittlung zwar nur stattfinden, wenn eine Pflegestufe vorliegt, trotzdem darf die Angestellte keine Pflegetätigkeiten, worunter etwa auch Körperhygiene oder Hilfestellungen beim Ankleiden fallen, übernehmen. Eine solche Betreuerin darf lediglich zur Haushaltsführung eingestellt werden. Ein weiterer Nachteil kann die Wartezeit werden. Denn wird einem eine ausländische Betreuerin über das Arbeitsamt vermittelt, muss man mit einer Wartezeit von etwa sechs Wochen rechnen – auch wenn die Angestellte kurzfristig kündigt oder krank wird, muss man eine erneute Wartezeit, bis Ersatz gefunden ist, einplanen.
„Suche Frau über ausländischen Dienstleister“ – Legal, aber auch vertrauenswürdig?
Deutschland hat mit osteuropäischen Ländern Abkommen geschlossen, die es Dienstleistern im Pflegebereich erlauben, Mitarbeiter nach Deutschland zu entsenden. Allerdings dürfen dies nur Firmen tun, die auch innerhalb ihres Heimatlandes Arbeitskräfte vermitteln. So wird verhindert, dass Scheinfirmen schnelles Geld mit dem Entsenden ungelernter Fachkräfte machen. Das Abkommen mit Polen etwa besagt, dass eine Firma, die nach Deutschland Pflegekräfte entsendet, 50 Prozent ihrer Mitarbeiter in Polen selbst beschäftigen muss. Um einen zuverlässigen Dienstleister im Ausland zu finden, kann man sich an deutsche Vermittlungsagenturen wenden. Seriöse Agenturen nehmen einem dabei in der Regel nicht nur den Großteil der bürokratischen Wege ab, sondern können auch die Zuverlässigkeit ihrer ausländischen Partner garantieren. Zudem haben sie den Vorteil, dass sie meist sehr schnell und flexibel reagieren können. Die Wartezeiten, bis eine Pflegekraft entsendet werden kann, betragen oft nur ein paar Tage. Ebenso, wenn die vorhandene Pflegekraft kurzfristig ausfällt: Für Ersatz ist schnell gesorgt.
Die Nachteile sind, dass eine ausländische Pflegekraft maximal 12 Monate in Deutschland bleiben darf. Danach ist es Pflicht, dass sie sich mindestens zwei Monate wieder in ihrem Heimatland aufhält, bevor sie erneut entsendet werden darf. Dieses Regelung führt vor allem dann zu Missmut, wenn eine Familie zufrieden mit der Pflegekraft ist und sie quasi als Familienmitglied integriert wurde, dann aber plötzlich mindestens für zwei Monate das Haus verlassen muss. Außerdem ist die Vermittlung im Gegensatz zu der vom Arbeitsamt nicht kostenlos. Je nach Vermittler und Land schwanken hier die Kosten.
Für welchen Weg man sich auch entscheidet, wenn man eine Haushaltshilfe oder eine Kraft zur Altenpflege bei sich einsetzt – es sollte immer auf legalem Wege geschehen – egal ob eine ausländische oder eine deutsche Pflegekraft.
Autorin: Anne Bartel, Platinnetz-Redaktion