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Verbraucher in Bedrängnis – die neuen Mogelpackungen


Seit dem 11. April sind die Regelungen für Verpackungs-Größen liberalisiert. Abgesehen vom Alkohol unterliegen die Produkte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Lebensmittel, nun nicht mehr Vorschriften über Standardgrößen. Die Liberalisierung bietet den Herstellern mehr Spielraum.

Dieser Spielraum wird leider oft dazu verwendet, den Inhalt zu reduzieren, während der Preis gleich bleibt.

Grundpreis und versteckte Erhöhungen für den Verbraucher

Die einzige Möglichkeit, die Preise zu vergleichen, ist der Blick auf den Grundpreis. Dieser muss laut Gesetz angegeben werden.

  • Den Grundpreis eines Produkts finden Sie auf der Auszeichnung am Regal. Auffällig ist die Unauffälligkeit des Grundpreises. Die Angabe ist oft so klein geschrieben, dass sie kaum lesbar ist.
  • Stichprobenartige Untersuchungen haben außerdem ergeben, dass diese Grundpreise in einigen Fällen falsch sind. Dahinter steckt nicht gleich böse Absicht der Supermärkte, oft wird es einfach eine Nachlässigkeit bei der Auszeichnung der Waren sein. Es wird aber wohl in fast jedem Supermarkt falsche Grundpreise geben, manchmal fehlt die Angabe auch komplett.
  • Erschwert wird die Übersichtlichkeit auch dadurch, dass zum Beispiel bei zwei unterschiedlichen Fleckenentfernern einmal der Grundpreis pro Liter und nebenan im Regal pro WA angegeben ist. Selbst wenn man in Detektivarbeit herausbekommen hat, dass WA für Waschanwendung steht, wie soll man als Verbraucher diese Angaben vergleichen?

Beate (47) ist für den Einkauf für ihre Familie zuständig. Sie beklagt, dass man im Alltag doch selten die Zeit hat, sich um Kleingedrucktes zu kümmern. Beate: „Meist muss es doch schnell gehen, der nächste Termin steht an, ich muss die Kinder irgendwo abholen. Ich hatte mir sogar vorgenommen auf die Grundpreise zu achten, aber ich gebe es offen zu, ich schau es mir nicht richtig an.“ Genau das scheinen einige Hersteller einkalkuliert zu haben. Verbraucherschützern sind schon diverse Produkte aufgefallen, die seit in Kraft treten der neuen Regelung, im Preis gleich geblieben sind, aber weniger Inhalt haben. Dies beschränkt sich nicht auf einzelne Produktkategorien sondern betrifft Lebensmittel genauso wie etwa Reinigungsprodukte. Zunächst empfindet man es als Verbraucher vielleicht nicht als so schlimm, wenn das beliebte Pflaumenmus bei gleichem Preis 25 g weniger Inhalt hat, dies bedeutet aber im konkreten Fall eine satte Preiserhöhung um 12,5 %. Hinzu kommt, dass die neuen Verpackungsgrößen meist optisch so geschickt gestaltet sind, dass dem Verbraucher nicht auffällt, dass sein Lieblingsprodukt auf einmal weniger Inhalt hat.

Der Verbraucher und seine Rechte

Was können nun Verbraucher wie Beate machen, um sich und andere zu informieren und zu schützen.

  • Im Supermarkt führt tatsächlich kein Weg am Grundpreis vorbei, auch wenn es evtl. mühsam ist, ihn zu entziffern. Bis auf einige Ausnahmefälle ist davon auszugehen, dass die Angaben korrekt sind. Informieren Sie sich z. B. bei Verbraucherzentralen. Dort werden Zusammenstellungen bereits entdeckter Produkte angeboten.
  • Werden Sie ruhig selber aktiv und informieren Sie Ihrerseits die Verbraucherschützer über versteckte Preiserhöhungen.
  • Machen Sie Ihrem Ärger ruhig Luft und informieren Sie den Hersteller über Ihren Unmut. Wer weiß, vielleicht ändert sich was, wenn diese sich von genügend Konsumenten ertappt fühlen.

 Autorin: Dorothee Ragg, Platinnetz-Redaktion