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Vererben und erben: Was ist neu beim Erbschaftsrecht?


Wer erbt, muss Steuern zahlen – so sieht es das deutsche Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) vor. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es ein paar Änderungen. Einige Erben profitieren von den Neuerungen, andere müssen mehr Erbschaftssteuern zahlen als bisher.

Egal wie kontrovers die Neuerungen ums Vererben und Erben in diversen Finanztipps diskutiert werden – wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen des neuen Erbrechts „ganz wertfrei“ vor.

Die Freibeträge werden im neuen Erbschaftsrecht angehoben

Verheiratete, Kinder und Enkel des Verstorbenen profitieren vom neuen Erbschaftsrecht, denn sie haben fortan höhere Freibeträge:

•    Die Freibeträge bei Ehepartnern erhöhen sich: Sie steigen von 307.000 auf 500.000 Euro.

•    Bei Kindern erhöhen sich die Freibeträge von 205.000 auf 400.000 Euro.

•    Der Freibetrag für Enkel wird von 51.200 auf 200.000 Euro angehoben.

•    Bei Geschwistern dagegen bleibt der Freibetrag bei 20.000 Euro.

Versteuerung von Grundvermögen – erben bringt Vorteile für Ehe-, eingetragene Lebenspartner und Kinder

Wird Grundvermögen – also eine Immobilie wie ein Wohnhaus vererbt, wird künftig bei dessen Besteuerung der reale Marktwert zugrunde gelegt. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder hingegen profitieren auch hier von besonderen Steuerregelungen:

•    Wenn ein Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner stirbt, kann der Witwer bzw. die Witwe das Wohnhaus steuerfrei erben, wenn sie bereits darin zehn Jahr gewohnt haben. Wie groß das Haus ist, spielt dabei keine Rolle.

•    Kinder, die zehn Jahre in dem Haus wohnen, müssen das Erbe versteuern, wenn das Wohnhaus größer als 200 Quadratmeter ist. Hierbei werden jedoch die Freibeträge der Kinder berücksichtigt, sofern sie das geerbte Wohnhaus nicht vermieten oder verpachten.

Steuerklassen: Änderungen der Steuersätze

Das neue Erbschaftsteuergesetz sieht außerdem einige Änderungen der Steuersätze vor:

•    In der Steuerklasse 1 bleiben die Steuersätze gleich. Sie schwanken, je nach Höhe des Vermögens, zwischen sieben bis 30 Prozent.

•    In der Steuerklasse 2 wird das Vermögen oberhalb der Freigrenze künftig mit 30 Prozent versteuert. Bisher galt hier ein Steuersatz von zwölf Prozent.

•    In Steuerklasse 3 steigen die Steuersätze von bisher 17 auf maximale 50 Prozent.

Familienbetriebe sollen vom neuen Erbschaftsrecht profitieren

Bei der Vererbung eines Unternehmens fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn sie vom Erben zehn Jahre lang fortgeführt wird. Hiermit sollen vor allem Familienbetriebe gefördert werden. Allerdings ist diese Regelung an einige Bedingungen geknüpft. Firmen können demnach steuerfrei vererbt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

•    Die Firma muss zehn Jahre weitergeführt werden.

•    Die Lohnsumme der Firma darf nicht unterhalb der Summe zum Zeitpunkt des Erbes fallen.

•    Wird die Firma nur sieben Jahre lang gehalten, sind 15 Prozent des Betriebsvermögens zu versteuern. Dann darf die Lohnsumme am Ende dieser sieben Jahre jedoch nicht unter 650 Prozent der Ausgangssumme fallen.

Autor: Dr. Martina Waitz, Platinnetz-Redaktion