"Wie soll es jetzt bloß weitergehen?", fragt man sich, wenn der baldige Verlust des Arbeitsplatzes feststeht. Es geschieht aus vielen verschiedenen Ursachen immer wieder, dass Unternehmen sich gezwungen sehen, Personal zu entlassen.
Den davon betroffenen Mitarbeitern kann oftmals eine so genannte Transfergesellschaft zu einem neuen Arbeitsverhältnis verhelfen – im besten Falle schon nach kurzer Zeit.
Transfergesellschaften sind in den vergangenen Jahren auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu unverzichtbaren Dienstleistern geworden. In enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) helfen sie den entlassenden Unternehmen bei einem sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau und den entlassenen Mitarbeitern bei der beruflichen Neuorientierung.
Als Transfergesellschaft wird ein Unternehmen bezeichnet, das Arbeitnehmer eines entlassenden Unternehmens für längstens zwölf Monate aufnimmt und innerhalb dieser Zeit versucht, die oftmals tiefe Kluft zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsplatz so rasch wie möglich zu überbrücken. Transfergesellschaften verfolgen also ein klar definiertes Ziel: Sie vermitteln Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind, in neue Beschäftigungsverhältnisse.
Die rechtliche Bezeichnung für ein solches Unternehmen lautet "betriebsorganisch eigenständige Einheit" (beE). Viel anschaulicher wird eine Transfergesellschaft aber durch das umgangssprachliche Wort der "Auffanggesellschaft" beschrieben: Arbeitnehmer, die vom Personalabbau ihres Unternehmens betroffen sind, können in einer Transfergesellschaft "aufgefangen" werden und dabei von verschiedenen Maßnahmen profitieren. Die wichtigsten Leistungen einer Transfergesellschaft sind (rechtliche) Beratungen, Bewerbungstrainings, kurzfristige Schulungen und Weiterbildungen, die Begleitung zu potentiellen Arbeitgebern, Betriebspraktika – und nicht zuletzt das so genannte Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug).
Das Transferkurzarbeitergeld ist eine finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit, deren Bezugshöhe dem Arbeitslosengeld I entspricht. Statt einer regulären Vergütung beziehen ausscheidende Arbeitnehmer, die zu einer betriebsorganisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden, von der für sie zuständigen Arbeitsagentur für längstens zwölf Monate das Transferkurzarbeitergeld. Somit wird (zumindest anteilig) das ausfallende Gehalt eines Arbeitnehmers ersetzt. Alle wesentlichen Fragen dazu werden durch das Merkblatt 8 c der Bundesagentur für Arbeit beantwortet.
Viele weitere Informationen zu Transfermaßnahmen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.