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Wie schreibe ich ein Testament?


Natürlich beschleicht einen erst einmal ein merkwürdiges Gefühl, wenn man darüber nachdenkt, sein eigenes Testament zu schreiben. Man ist doch eigentlich gesund, hat vielleicht ein paar kleinere Wehwehchen, und soo alt ist man doch auch noch nicht? Also warum sich jetzt schon damit belasten wem Sie was vererben?

Streit bei Hinterbliebenen vermeiden

Es ist wichtig, alles für den Fall der Fälle vorbereitet zu haben. Dies hat mehrere Gründe, zuallererst möchte man natürlich Streit bei den Hinterbliebenen vermeiden. Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge für Ihre Erbschaft in Kraft. Sogar in den besten Familien haben Streitigkeiten um Geld und Erbschaft schon zu Brüchen geführt. Auch möchte man niemanden übergehen, dem man sich in irgendeiner Art verpflichtet fühlt. Und letztlich soll auch der Staat nicht zu viel vom Kuchen bekommen. Letzteres kommt vor allem vor, wenn Sie größere Vermögen vererben. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, individuelle Beratungen zur Erbschaftssteuer in Anspruch zu nehmen. Gesetz dem Fall, Sie haben Ihren inneren Schweinehund besiegt und möchten jetzt Ihr Testament schreiben. Wie gehen Sie vor?

Das handschriftliche Testament

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Ein handschriftliches oder ein notariell beurkundetes Testament. Beim handschriftlichen Testament ist zwingend notwendig, dass der gesamte Text vom Erblasser persönlich in seiner eigenen Handschrift verfasst wird. Ein am Computer getipptes und nur eigenhändig unterschriebenes Papier ist wegen formeller Fehler unwirksam. Wichtig ist auch, das Testament als solches zu kennzeichnen. Sie können dafür einfach als Überschrift „Letzter Wille“ oder eben Testament schreiben. Die Unterschrift gilt übrigens als Abschluss Ihres Vermächtnisses und muss somit stets am Ende stehen. Auch das Datum und der Ort finden hier ihren Platz.

Das öffentliche Testament

Falls Sie sich für das sogenannte öffentliche Testament, also das notariell beurkundete, entscheiden, sind Sie auf der sicheren Seite. Der Notar wird Ihre mündlich vorgetragenen Vorstellungen zusammenfassen oder Ihre bereits geschriebene Ausfertigung auf Richtigkeit überprüfen. Bei schwierigen Sachverhalten werden Sie zusätzlich beraten. Außerdem wird Ihr letzter Wille amtlich und sicher verwahrt. Ein Nachteil sind sicherlich die Kosten für den Notar. Es kann aber auch sein, dass nach dem Sterbefall von den Erben ein Erbschein benötigt wird. Dieser verursacht in manchen Fällen höhere Kosten als die Erstellung eines öffentlichen Testaments. Übrigens, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin ein gemeinschaftliches Vermächtnis erstellen möchten, reicht es schon, wenn Sie beide den (handschriftlich oder notariell) verfassten Text unterschreiben.