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Wie schreibe ich eine Kündigung?


Wie schreibe ich eine Kündigung? Diese Frage stellen sich viele Menschen spätestens dann, wenn sie eine Kündigung schreiben müssen, aber noch nie zuvor eine geschrieben haben. Zumindest nicht in einem bestimmten Bereich, denn Kündigung ist nicht gleich Kündigung.

Juristisch gesehen ist eine Kündigung eine einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses, die durch eine Kündigungserklärung in Kraft tritt. Bei einer Kündigung macht man von seinem Recht Gebrauch, sich von einem geschlossenen Vertrag lösen zu können, allerdings unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, die in eben diesem Vertrag festgelegt wurde. Verträge zwischen zwei Vertragspartnern bestehen in ganz unterschiedlichen Verhältnissen, zum Beispiel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Mieter und Vermieter oder zwischen einem Telefonanbieter und einem Kunden. Wie schreibe ich eine Kündigung? Dies ist also eine Frage des Vertrages.

Wie schreibe ich eine Kündigung für einen Arbeitsvertrag?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen muss. Als nächstes ist zu beachten, dass die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist eingehalten wird. Es gibt aber Ausnahmen: Liegt ein Grund vor, bei dem der kündigenden Person die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Kündigungsfrist unzumutbar ist, wird häufig von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch gemacht. Die außerordentliche Kündigung kann also nicht durch einen Vertrag oder durch eine Vereinbarung ausgeschlossen werden. Allerdings schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass die außerordentliche Kündigung nur nach erfolgloser Abmahnung oder nach erfolglosem Ablauf einer bestimmten Frist zulässig ist. Die außergewöhnliche Kündigung muss außerdem unter Berücksichtigung aller Umstände des Sonderfalls und unter Abwägung beiderseitiger Interessen der Vertragspartner erfolgen. Eine ordentliche bzw. fristgerechte Kündigung beendet das Vertragsverhältnis dagegen unter Beachtung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Bei Kündigungen eines Arbeitsvertrages empfiehlt es sich, das Schreiben von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Eine ordentliche Kündigung des Arbeitvertrages könnte wie folgt aussehen:

Eigene Adresse oben links ins Schreiben
darunter: Adresse der Firma/Arbeitgeber, rechts ins Schreiben: Ort und Datum
Betreff bzw. Überschrift (zum Beispiel "Kündigung des Arbeitsverhältnisses")
Text: "Sehr geehrte/r Frau/ Herr XXXXXX,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum XX:XX:XXXX
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung."
Mit freundlichen Grüßen
Name/Unterschrift
Der Text kann natürlich variieren und je nach Verhältnis kann man sich auch für das vom Arbeitgeber entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Des weiteren kann man dem Arbeitgeber im Text anbieten, seine Beweggründe für die Kündigung noch einmal in einem persönlichen Gespräch zu erläutern.
Wie schreibe ich eine Kündigung für einen Mietvertrag?
Auch bei einem Mietvertrag muss die Kündigung schriftlich eingereicht werden. Mietverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sind, können von Seiten der Mieter gekündigt werden, bei Zeitmietverträgen gilt das nicht. Das Kündigungsschreiben muss unterschrieben und außerdem als solches erkennbar sein. Sind auf einer Vertragsseite mehrere Personen beteiligt, muss die Kündigung von allen bzw. an alle ausgesprochen werden. Der Mieter hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, es kann aber auch eine kürzere Frist per Vertrag vereinbart werden.
Eine Kündigung des Mietvertrages könnte so aussehen:
Eigene Adresse oben links im Schreiben
Adresse der Vermieter darunter, rechts im Schreiben Ort und Datum
Betreff bzw. Überschrift (zum Beispiel "Kündigung des Mietvertrages")
Text: "Sehr geehrte/r Frau/Herr….., hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung [Straße, Hausnummer, Etage, Postleitzahl, Ort und Wohnungsnummer angeben] fristgerecht zum XX.XX.XXXX….. .
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung."
Mit freundlichen Grüßen
Name/Unterschrift
Wie schreibe ich eine Kündigung für einen Handy-Vertrag?
In der Regel muss die Kündigung eines Handyvertrages drei Monate vor Vertragsablauf beim Anbieter eingereicht werden, damit das Vertragsverhältnis beendet werden kann. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. Das Kündigungsschreiben sieht vom Muster her genauso aus, wie die oben dargestellten Beispiele, nur das unter dem Punkt "Kündigung des Vertrages" noch die Vertragsnummer stehen sollte. Der Text lautet ungefähr so: "Hiermit kündige ich meinen oben genannten Mobilfunkvertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin."

Autor: Marcel Exner, Platinnetz-Redaktion